Rechtsprechung
VG Augsburg, 21.10.2009 - Au 1 S 09.1530 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Erforderlichkeit der Nachholung des Visumverfahrens; fehlende Sprachkenntnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08
Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher …
Auszug aus VG Augsburg, 21.10.2009 - Au 1 S 09.1530
Der Antragsteller ist also nicht mit dem "erforderlichen" Visum für einen Daueraufenthalt in die Bundesrepublik eingereist (vgl. VGH BW vom 8.7.2008 Az. 11 S 1041/08).Die Kammer neigt der Auffassung zu, dass die Privilegierung des § 39 Nr. 3 AufenthV in solchen Fällen ausscheidet (vgl. auch VGH BW vom 8.7.2008 Az. 11 S 1041/08).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 6.08
Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Auszug aus VG Augsburg, 21.10.2009 - Au 1 S 09.1530
Sie verletzen auch nicht Gemeinschaftsrecht (OVG Berlin-Bbg vom 28.4.2009 Az. 2 B 6.08). - VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08
Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener …
Auszug aus VG Augsburg, 21.10.2009 - Au 1 S 09.1530
Unter einem solchen Anspruch ist nur ein gesetzlich gebundener Anspruch zu verstehen; die Vorschrift ist in Fällen der Ermessensreduktion auf Null nicht anwendbar (vgl. VGH BW vom 10.3.2009 Az. 11 S 2990/08). - VGH Bayern, 23.07.2009 - 10 C 09.1059
Aufenthaltserlaubnis; Schengen-Visum; Eheschließung in Dänemark
Auszug aus VG Augsburg, 21.10.2009 - Au 1 S 09.1530
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt im Beschluss vom 23. Juli 2009 (Az. 10 C 09.1059) aus: "In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass ein rechtsmissbräuchlich erlangtes Schengen-Visum dann nicht zur Anwendung des § 39 Nr. 3 AufenthV führt, wenn die Ehe nach der Einreise ins Bundesgebiet während eines zwischenzeitlichen Aufenthalts (im Ausland) und anschließender Wiedereinreise ins Bundesgebiet geschlossen wurde." Ein solcher Fall liegt hier vor.